Wochenbettbetreuung zu Hause

Jede Frau hat ein Anrecht auf eine Hebammenbetreuung nach einer Geburt. Egal ob Sie die ersten paar Tage im Spital sind, oder eine ambulante Geburt haben. Als freipraktizierende Hebamme mache ich Hausbesuche, täglich oder nach Bedarf. Ich mache Kontrollen bei Mutter und Kind, nötige Tests und stehe Ihnen beratend zur Seite für Fragen und Probleme. Ihre Individualität und persönlichen Bedürfnisse stehen für mich neben der Sicherheit im Vordergrund.

 

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten dieser Betreuung vollständig ohne Selbstbehalt und Franchise. Ab dem 15. Juli 2015 hat sich der KLV geändert. Neu haben alle Frauen grundsätzlich bis zum 56. Tag nach der Geburt ein Recht auf eine Betreuung durch die Hebamme. Bei einem 1. Kind sind dies bis zu 16 Besuche, bei jedem weiteren Kind sind es 10-16 Besuche, die vollumfänglich von den Krankenkassen bezahlt werden. Da wir verpflichtet sind kostengünstig zu arbeiten, schliesse ich die Betreuung in Absprache früher ab. Danach besteht das Angebot der Mütter-/Väterberatung.